Kyrgyzstan: SWIFT/BIC Codes & Payment Info

Browse banks, EMIs, PSPs and other organizations in Kyrgyzstan that hold a SWIFT/BIC code. See correspondent banking data and review the country's payment requirements.

Währung
KGS (Kyrgyzstani Som)
Convertibility
Freely convertible
The Kyrgyzstani som (KGS) is freely convertible; the NBKR intervenes periodically to smooth volatility but does not restrict conversion.
Currency controls
Liberal
Residents and non-residents may buy and sell foreign currency through licensed banks with no surrender or general repatriation requirement; physical cash export is capped above set limits.
FATF
Not grey-listed
Kyrgyzstan is on neither the FATF grey nor black list as of 2026; it belongs to the EAG (Eurasian Group), an FATF-style regional body, and is the first country in the EAG 3rd-round mutual evaluation, which is underway.
CRS / AEOI
Not a CRS/AEOI jurisdiction
Kyrgyzstan has not committed to the OECD Common Reporting Standard and does not carry out automatic exchange of financial account information as of 2026.
Sanktionen
Implements UN; voluntary OFAC/EU/UK alignment
Kyrgyzstan keeps no national sanctions list but implements UN Security Council measures; local banks voluntarily align with OFAC, EU and UK regimes to protect correspondent access, and a small number of local institutions carry international designations.
Crypto / digital assets
Regulated; not for payment
Virtual assets are legal and licensed by FinSupervision under the 2022 Virtual Assets law (amended 2025), but crypto is not legal tender and banks do not offer it directly. A Digital Som CBDC and national stablecoins are in progress.
Cross-border payments and banking in Kyrgyzstan:

Die Landeswährung Kirgisistans ist der Kirgisische Som (KGS), eine frei konvertierbare Währung, die von der Nationalbank der Kirgisischen Republik (NBKR) verwaltet wird. Das Devisensystem ist liberal: Gebietsansässige und Gebietsfremde können über lizenzierte Banken Fremdwährungen kaufen und verkaufen, es besteht keine Pflicht zur Abgabe von Exporterlösen oder zur generellen Rückführung von Devisen (die physische Barausfuhr ist oberhalb festgelegter Grenzen begrenzt). Kirgisistan gehört nicht zu SEPA und verwendet kein IBAN. Inländische Konten bestehen aus 16-stelligen Nummern, und jede Bank und Filiale wird durch einen 6-stelligen BIK (Bankleitzahl) identifiziert, der für den lokalen Zahlungsverkehr genutzt wird.

Eingehende grenzüberschreitende Zahlungen treffen per SWIFT MT103 (oder dem entsprechenden MX-Format) ein. Damit eine Zahlung ohne Verzögerung ausgeführt wird, benötigt die Anweisung in der Regel den Auftraggeber in Feld 50 (Kontonummer, vollständiger Name ohne Initialen und Adresse), den Begünstigten in Feld 59 (die 16-stellige Kontonummer, vollständiger Name und Adresse), die Bank des Begünstigten in Feld 57 (deren 6-stelligen BIK zusammen mit einer 8- oder 11-stelligen SWIFT-BIC im Format xxxxKGxx bzw. xxxxKGxxxxx) sowie einen 8-stelligen Verwendungszweck-Code in Feld 70 mit einer Beschreibung, die sich auf die zugrunde liegende Rechnung oder den Vertrag bezieht. Zahlungen ohne Verwendungszweck-Code oder BIK werden häufig verzögert oder zurückgesendet, daher sollte die aktuelle Codeliste vor dem Versand mit der Bank des Begünstigten abgestimmt werden.

Es gelten einige lokale Besonderheiten. Begünstigte von Fremdwährungszahlungen werden häufig gebeten, vor der Gutschrift auf ihrem Konto ein Formular auszufüllen, das die Art der Zahlung beschreibt, und Mietzahlungen für Räumlichkeiten können nicht direkt an einen Vermieter geleistet werden (andere Zahlungen an Privatpersonen sind zulässig). Für die Kontoeröffnung von Gebietsfremden werden in der Regel ein gültiger Reisepass und ein KYC-Fragebogen benötigt, und die Banken können nach kirgisischem Recht weitere Unterlagen anfordern.

In Bezug auf Compliance steht Kirgisistan mit Stand 2026 weder auf der grauen noch auf der schwarzen Liste der FATF. Das Land gehört der EAG (Eurasische Gruppe) an, einem regionalen FATF-ähnlichen Gremium, und ist das erste Land in der 3. Evaluierungsrunde der EAG, die derzeit noch läuft. Kirgisistan ist keine verpflichtete CRS/AEOI-Jurisdiktion der OECD. Das Land führt keine eigene nationale Sanktionsliste, setzt jedoch Maßnahmen des UN-Sicherheitsrats um, und lokale Banken orientieren sich freiwillig an den Regelwerken von OFAC, EU und UK, um ihre Korrespondenzbankbeziehungen zu erhalten. Einige wenige lokale Institute unterliegen internationalen Sanktionslistungen, daher sollten Gegenparteien vor der Zahlung geprüft werden.

Regulatory and cross-border snapshot

Central bank
National Bank of the Kyrgyz Republic · official site
AML authority
State Financial Intelligence Service, under the Ministry of Finance
Sanctions posture
Kyrgyzstan keeps no national sanctions list but implements UN Security Council measures; local banks voluntarily align with OFAC, EU and UK regimes to protect correspondent access, and a small number of local institutions carry international designations.
Correspondent routing
Die meisten kirgisischen Banken unterhalten kein direktes Konto bei einer US-Clearingbank, sodass USD-Zahlungen in der Regel über einen Korrespondenten in einem benachbarten zentralasiatischen Staat oder in der EU geleitet werden, der die Abwicklung dann über einen US-Clearing-Intermediär vornimmt. Da eine Zahlung mehrere Zwischenstationen durchlaufen kann, wirkt sich die gewählte Route spürbar auf Kosten und Geschwindigkeit aus. Westliche Korrespondenzbanken schließen in der Regel USD- und EUR-Zahlungsflüsse mit Bezug zu Russland und Belarus aus, und RUB wird üblicherweise nur über russische Banken abgewickelt.
Reference sources: National Bank of the Kyrgyz Republic (NBKR)· FATF - Jurisdictions under Increased Monitoring (June 2026)· Eurasian Group on Combating Money Laundering (EAG)· OECD - CRS by jurisdiction (AEOI portal)· State Financial Intelligence Service of the Kyrgyz Republic (SFIS)· U.S. State Department - 2025 Investment Climate Statement, Kyrgyz Republic

SWIFT/BIC code holders in Kyrgyzstan (27)

Banks, EMIs, PSPs and other organizations with an assigned BIC. Click any entry for SWIFT/BIC details, correspondent banking data and supported currencies.

Frequently asked questions

Verwendet Kirgisistan IBAN?

Nein. Kirgisistan verwendet kein IBAN und gehört nicht zu SEPA. Inländische Konten bestehen aus 16-stelligen Nummern, und jede Bank und Filiale wird durch einen 6-stelligen BIK-Code identifiziert, der für den lokalen Zahlungsverkehr verwendet wird. Für eine eingehende SWIFT-Zahlung benötigen Sie die 16-stellige Kontonummer des Begünstigten, die SWIFT-BIC der Bank des Begünstigten sowie deren BIK.

Steht Kirgisistan auf der grauen Liste der FATF?

Nein. Mit Stand 2026 steht Kirgisistan weder auf der grauen Liste der FATF (Jurisdiktionen unter verstärkter Überwachung) noch auf der schwarzen Liste. Das Land ist Mitglied der EAG, eines regionalen FATF-ähnlichen Gremiums, und ist das erste Land, das sich der 3. Evaluierungsrunde der EAG unterzieht, die derzeit noch läuft.

Wie erreichen USD-Zahlungen Kirgisistan?

Die meisten kirgisischen Banken unterhalten kein direktes Konto bei einer US-Clearingbank, sodass USD-Zahlungen in der Regel über einen Korrespondenten in einem benachbarten zentralasiatischen Staat oder in der EU geleitet werden, der die Abwicklung anschließend über einen US-Clearing-Intermediär vornimmt. Da eine Zahlung mehrere Zwischenstationen durchlaufen kann, wirkt sich die gewählte Route auf Kosten und Abwicklungsdauer aus. Geben Sie stets einen 8-stelligen Verwendungszweck-Code sowie den BIK der Bank des Begünstigten an, und stimmen Sie den aktuellen Code mit der Bank des Begünstigten ab.

Ist Kirgisistan ein CRS-Land?

Nein. Mit Stand 2026 ist Kirgisistan keine verpflichtete Jurisdiktion des OECD Common Reporting Standard (CRS) / des automatischen Informationsaustauschs und tauscht keine Kontodaten im Rahmen von CRS aus. Das Land beteiligt sich über die EAG an internationaler AML/CFT-Arbeit, die vom CRS unabhängig ist.

Wie wird Kryptowährung in Kirgisistan reguliert?

Virtuelle Vermögenswerte sind in Kirgisistan legal und werden durch das Gesetz über virtuelle Vermögenswerte von 2022 (novelliert 2025) geregelt, beaufsichtigt vom Dienst für Finanzmarktaufsicht und -regulierung (FinSupervision). Betreiber von Börsen und Handelsplattformen benötigen eine Lizenz und müssen verpflichtende KYC- und AML-Kontrollen anwenden, zudem müssen ihre Server in Kirgisistan stehen oder von dort aus kontrolliert werden. Kryptowährung ist kein gesetzliches Zahlungsmittel und darf nicht als Zahlungsmittel verwendet werden, Banken bieten keine Krypto-Dienstleistungen direkt an, sodass Umtauschvorgänge über lizenzierte Plattformen laufen. Daneben erprobt die Nationalbank eine digitale Zentralbankwährung, den Digital Som, dem für den Zeitpunkt seiner Einführung der Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels zuerkannt wurde, zudem wurden an den Som und den US-Dollar gekoppelte nationale Stablecoins für den Zahlungsverkehr eingeführt, einschließlich grenzüberschreitender Nutzung.

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