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Sperr-/Einfriermaßnahmen innerhalb der primären Jurisdiktion. Potenzielles Sekundärsanktionsrisiko für Unternehmen außerhalb der primären Jurisdiktion. Die tatsächliche Durchsetzung hängt von der Compliance-Politik des Finanzinstituts und den Korrespondenzbank-Beziehungen ab.
Beschränkungen für bestimmte Sektoren oder Aktivitäten statt vollständiger Sperrung. Erweiterte Sorgfaltspflicht empfohlen.
Beratende oder niedrig priorisierte Listen. Können je nach Risikobereitschaft und Richtlinien Ihres Instituts für erweiterte Sorgfaltspflichten relevant sein.
Nur Informationsdatenbanken - keine Sanktions- oder Sperrlisten. Enthalten für umfassendes Screening (z.B. Interpol Red Notices, nationale Beobachtungslisten). Ein Treffer bedeutet keine Sanktionierung, kann aber eine weitere Untersuchung erfordern.
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Unsere Sanktionsdaten werden aus offiziellen Regierungsquellen zusammengestellt, darunter:
Daten werden täglich innerhalb von 24 Stunden nach offizieller Veröffentlichung aktualisiert.
Die Anwendbarkeit von Sanktionen hängt von der Jurisdiktion Ihres Instituts, den Korrespondenzbank-Beziehungen und internen Compliance-Richtlinien ab. Listen bestimmter Länder (wie Rosfinmonitoring) gelten primär innerhalb der Jurisdiktion dieses Landes. Konsultieren Sie stets qualifizierte Rechts- und Compliance-Fachleute.